Für Makler

Kaufgebot annehmen — Leitfaden für Makler

Wie du als Makler ein Kaufgebot strukturiert prüfst, dem Verkäufer vorlegst und transparent annimmst — ohne Haftungsfallen.

von Julian König 6 Min. Lesezeit

Deine Rolle als Makler

Du bist nicht der, der entscheidet — du bist der, der strukturiert. Das Kaufgebot kommt vom Bieter, wird von dir auf Seriosität geprüft und beim Verkäufer vorgelegt. Die Entscheidung „annehmen / ablehnen / nachverhandeln" trifft der Eigentümer.

Die 4 Prüfschritte vor der Vorlage beim Verkäufer

  1. Vollständigkeit: Name, Kontakt, Betrag, Finanzierung, Notartermin, Bindungsfrist — alles drin?
  2. Finanzierungs-Plausibilität: Bei „Bankfinanzierung" — liegt eine Bestätigung vor? Falls nein: kurzer Anruf bei der Bank des Bieters? Oder Hinweis an den Verkäufer, dass das Gebot „mit Vorbehalt" ist?
  3. Bedingungen: Realistisch? Sonderwünsche wie „Küche bleibt" sind nicht Teil des Kaufgebots, sondern Vertragsverhandlung.
  4. Bieter-Identität: Echte Person mit deutscher/österreichischer/schweizer Adresse? Bei Auslandsbietern Geldwäsche-Check (KYC) durchführen, bevor du vorlegst.

Wie du dem Verkäufer das Gebot vorlegst

Klare, strukturierte Übersicht. Bei mehreren Bietern: ein Tabellen-Format mit den Spalten:

BieterGebotFinanzierungNotarterminStatus
A. Müller485.000 €✓ Bank (Sparkasse)15.07.Empfohlen
B. Schulze472.000 €Eigenkapital01.08.Solide
C. Hentschel495.000 €(noch nicht eingereicht)01.10.Mit Vorbehalt

Plattformen wie Kaufgebot.app erstellen diese Übersicht automatisch — inklusive Finanzierungs-Verifizierungs-Status pro Bieter.

Wenn der Verkäufer annimmt: Annahme-Kommunikation

  • E-Mail an den Bieter mit klarer Annahme-Erklärung.
  • Hinweis auf den Vorbehalt der notariellen Beurkundung.
  • Vorschlag für Notar + Notartermin-Zeitfenster.
  • Erwartete Unterlagen vom Bieter listen.
  • Im Audit-Log dokumentieren — wann angenommen, mit welchen Bedingungen.

Haftungs-Fallen, die du vermeiden willst

  • Vorbehalt nicht erwähnt. Ohne Hinweis auf die notarielle Pflicht kann ein Bieter Schadensersatz fordern, wenn der Verkäufer zurücktritt.
  • Reservierungsvereinbarungen mit Gebühr. In DE seit BGH-Urteilen heikel — meist nur mit notarieller Beurkundung wirksam.
  • Falsche Zusagen. „Sie haben den Zuschlag" ohne Vorbehalt = potenzielle Haftung. Immer „vorbehaltlich Verkäufer-Annahme + notarieller Beurkundung".

Häufige Fragen

Darf der Makler ein Kaufgebot ohne Verkäufer-Rückfrage ablehnen?

Nein. Der Makler ist Botenfunktion. Er prüft Seriosität und legt das Gebot dem Verkäufer vor. Die Annahme oder Ablehnung trifft der Verkäufer — der Makler kommuniziert.

Wie dokumentiere ich die Annahme rechtssicher?

Schriftlich per E-Mail oder über eine Plattform wie Kaufgebot.app, die alle Schritte mit Zeitstempel speichert. Mündliche Zusagen sind rechtlich nicht durchsetzbar — und du als Makler willst sie auch nicht haben, weil sie Streit erzeugen.

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